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Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Für sämtliche Leistungen der Entertainmentagentur „Loyal Assembly“ gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt). Falls eine der nachgenannten Bedingungen nicht dem geltenden Recht entsprechen sollte, so ist dies nicht beabsichtigt. Eine mögliche Ungültigkeit einer Bedingung berührt nicht die Gültigkeit der anderen Bedingungen. 2. Verfügbarkeit Die Agentur übernimmt keine Garantie für zeitliche Verfügbarkeit bei Buchungsanfragen. Einzelaufträge können kurzfristig gebucht werden, sind aber abhängig von der Verfügbarkeit der einzelnen Akteure. Direkte Shows sindmindestens 1 Woche vor Auftragserfüllung zu Buchen (Ausnahmen sind möglich, jedoch keine Verfügbarkeitsgarantie), Feuerwerke mind. 3 Wochen vorher => je früher eine Buchungsanfrage, desto besser die Auftragserfüllung. Sollte ein Akteur kurzfristig durch Krankheit oder Fällen höherer Gewalt ausfallen, so wird ein Ersatzkünstler ohne Mehrkosten gestellt. Sollte der Veranstalter dies ablehnen, ist der betroffene Auftragsteil nichtig. 3 Buchung & Stornierung Eine Auftragsbeschreibung (Auftragsart, -durchführung und eingesetzte Personen) haben so genau wie möglich zu erfolgen. Je ungenauer dies erfolgt, umso mehr Entscheidungsmacht für die Auftragserfüllung liegt bei der Agentur. Die Buchung hat grundsätzlich in schriftlicher Form per E-Mail oder Post zu erfolgen. Sie erhalten daraufhin eine Buchungsbestätigung. Für die Personen, die Sie gebucht haben, werden Nichtalkoholische Getränke und Essen (soweit es auf der Veranstaltung welche/s gibt) vom Veranstalter gestellt. Sie können eine Buchung 5 Tage vor Auftragserfüllung ohne Kostenaufwand in schriftlicher Form stornieren. Geschieht diese 2 Tage vor Auftragserfüllung werden 25 % der Gesamtgage als Stornogebühren berechnet, 24 Std. davor 50 %. Stellt sich der Ausfall der Veranstaltung vor Ort beim Eintreffen der gebuchten Akteure heraus werden 75 % der Gesamtgage als Ausfallentschädigung berechnet. Bei Festtagen wie z.B. Weihnachten, Sylvester etc. oder für Feuerwerke/ pyrotechnische Effekte verfrüht sich die Frist um 7 Tage. Gleiche Stornobedingungen gelten auch umgekehrt, falls die Agentur einen Auftrag durch Krankheit oder Fällen höherer Gewalt kurzfristig absagen sollte. 4. Preise Preise können auf Anfrage in Erfahrung gebracht werden. Zusätzliches gebuchtes Material wie z.B. Pyrotechnik wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Jede Rechnung wird zzgl. Umsatzsteuer ausgestellt. Der Gesamtbetrag ist noch an dem gleichen Veranstaltungstag fällig. 5. Vorbereitung von Shows Wird eine Show gebucht, in der verschiedene Hilfs- und Zusatzmittel verwendet werden, ist eine vorhergehende Absprache notwendige. Bei Pyrotechnik sind die Angaben von notwendigen Sicherheitsabständen im Vorfeld bekannt zu geben und bei der Veranstaltung ausnahmslos einzuhalten. Der Aufbau und Abbau dieser Mittel erfolgt durch uns, außer es betrifft nicht von uns gebuchte Mittel. 6. Haftpflichtschäden Wenn Sie bei uns Akteure buchen, sind diese immer selbst für Haftpflichtschäden verantwortlich bzw. deren Haftpflichtversicherung. Für eventuelle Feuerwehr- oder Polizeieinsätze ist der Veranstalter zuständig. Mögliche Kosten sind von dem Veranstalter zu zahlen. Von der Agentur verursachte Schäden durch Feuerwerk / Pyrotechnischen Effekten, werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung beglichen. 7. Beschwerden & Reklamationen Beschwerden & Reklamationen müssen immer dem/ der jeweils Ausführenden direkt während des Auftritts/ der Veranstaltung, solange das Gebuchte noch nicht vorbei ist, vorgetragen werden. Grundsätzlich sollte jeder Auftritt vorher besprochen werden. Nachträgliche Beschwerden/ Reklamationen sind bei Auftritten von Akteuren nicht möglich. Der Auftritt von Akteuren ist immer Geschmackssache und bei Nichtgefallen ist daher kein Preisnachlass möglich. 8. Sonstiges Sollte eine Person oder eine Firma, gleich welcher Art, etwas unter falschem Vorwand und/ oder falschen Angaben buchen, so ist die Agentur bzw. sind die Ausführenden berechtigt den Auftrag nicht oder nach eigenem Ermessen abgeändert auszuführen. Bei falschem Vorwand und/ oder falschen Angaben kann die Entertainmentagentur „Loyal Assembly“ das Honorar entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten erhöhen. |
